«Die Schweizer Bahnen dem Schweizer Volk»
Die Menschenmenge auf dem Aarauer Rathausplatz gibt uns mit dem Anstimmen patriotischer Heimatlieder einen ersten Hinweis: Der nationale Gedanke ist im Streit zwischen Privat- und Staatsbahnanhänger ein Hauptargument. Viele Bauprojekte basieren zu grossen Teilen auf ausländischen Krediten. Bei den Geldgebern wird rasche Gewinnrealisierung oft vor die Landesinteressen gestellt.
Weite Kreise hegen deshalb sicherheitspolitische Bedenken, einen so bedeutenden Faktor wie die Eisenbahn irgendwelchen Leuten in Verwaltungsräten und Direktionen zu überlassen. Vor diesem Hintergrund erscheint die Befürwortung einer Bundesbahn als patriotischer Akt. «Die Schweizer Bahnen dem Schweizer Volk» ist der Slogan der Befürworterinnen und Befürworter. In der Abstimmung vom 20. Februar 1898 findet er seine Verwirklichung.
Bleiben wir auf dem Aarauer Rathausplatz, begeben uns aber knapp zwei Jahre zurück, um ein weiteres Abstimmungsargument zu ergründen:
Aarau, Sonntag, 16. Februar 1896:
Auf dem Rathausplatz findet eine grosse Manifestation statt. Der Verband der schweizerischen Eisenbahnangestellten hat zur Generalversammlung geladen. Der Platz ist trotz der winterlichen Temperaturen bis auf eine winzig kleine Ecke bereits dicht gefüllt. Drei Musikcorps samt Trommlern haben sich ebenfalls eingefunden und umrahmen die Veranstaltung mit rhythmischen Klängen. Die schneidende Stimme von Generalsekretär Theodor Sourbeck durchbricht das Gemurmel auf dem Platz und bringt es zum Verstummen. Er berichtet aus den Gesprächen mit den grossen Privatbahngesellschaften, die Bereitschaft zu Verhandlungen signalisieren. Doch es gibt einen Ausreisser: die Nordostbahn (NOB) gibt keine Antwort. Rhetorisch gekonnt leitet der Redner die unbefriedigende Situation bei der NOB in eine Parole um: Es sei, da kein anderer Ausweg zur Erreichung des gerechten Zieles mehr vorhanden ist, der allgemeine Streik der Eisenbahner zu erklären. Die Menge, die den Ausführungen gebannt gelauscht hat, jubelt dem Redner zu.
Der Kampf der Eisenbahnangestellten für verbesserte Anstellungsbedingungen mündet 1896 in der Versammlung in Aarau, wo der Streik beschlossen wird. In letzter Minute wird er abgewendet, da der Bundesrat vermittelt und die grossen Privatbahnen sich mit den Eisenbahnangestellten einigen. Doch die NOB kommt ihren Verpflichtungen nicht nach, die Leitung lässt eine Frist zur Einlenkung verstreichen. Nun wird der erste grosse Eisenbahneraufstand in der Schweiz doch noch Tatsache. Zwei Tage lang verkehren keine Züge auf den Stecken der NOB, in der Stadt Zürich wird die Milch knapp, Arbeiter:innen erreichen ihre Fabriken nicht, Post wird nicht ausgetragen. Die Schuld wird im Starrsinn der NOB-Direktion ausgemacht, er führt in der Bevölkerung zu schäumender Wut gegen die privaten Bahngesellschaften.
Der Vorfall ist wiederum beste Propaganda für die Befürworter:innen der Staatsbahn-Idee. Auch wenn eine Bundesbahn keineswegs immun wäre gegen einen allfälligen Streik: Es verdeutlicht ein Grundproblem im Privatbahnsystem.
Seit den Anfängen der Eisenbahn in der Schweiz kennt das Land nur private Bahngesellschaften: «Als ob diese Aktiengesellschaften von Gottes Gnaden bestünden und schon den Bund im Rütli mitgeschworen hätten.» Anstelle des «Service public»-Prinzips agieren sie nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung: investiert wird dort, wo Aussicht auf Profit besteht. Überschüsse fliessen eher zum Management als in die marode Infrastruktur oder unrentable Sekundärlinien. Zudem sind die Gesellschaften kaum zu langfristigen Investitionen oder Reformen motiviert, seit sich die Möglichkeit einer Verstaatlichung konkretisiert. Die Privatbahnen stagnieren. Von dieser Unsicherheit profitierten vor allem Börsenspekulanten, die je nach Wahrscheinlichkeit des Rückkaufs die Wertpapiere steigen oder fallen lassen.
«Schweizervolk, gehen dir die Augen auf?»
Vom Staat erwartet man Vereinheitlichung im Betrieb und bei der Tarifgestaltung. Eine Reise von St. Gallen nach Lausanne bedeutet im Jahre 1890, vier verschiedene Bahngesellschaften zu nutzen und entsprechend oft umzusteigen. Die Abstimmung der Fahrpläne aufeinander lässt zu wünschen übrig, lange Wartezeiten verringern Reisegeschwindigkeit und Komfort. Zu Verdruss führt auch die Tarifregelung nach dem Prinzip «Angebot und Nachfrage».
Das «Zuger Volksblatt» rechnet einen Tag vor der Abstimmung genüsslich vor: Eine Wagenladung von zehn Tonnen Käse koste für die Strecke von Rotkreuz nach Genf 353 Franken, während die gleiche Fracht auf der Strecke Rotkreuz–Marseille, 470 km länger, nur 390 Franken koste. «Schweizervolk gehen dir die Augen auf?» ist die rhetorische Frage an das Schweizervolk. Die Antwort folgt am Tag darauf an der Urne.